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   VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00   

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VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2001 - 4 K 4050/00 (https://dejure.org/2001,22202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Rechtsfolgen bei vorzeitiger Erledigung des Widerspruchsverfahrens; Umlage der Kosten des Widerspruchsverfahrens; Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für einen belastenden Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 29.10.1999 - 4 K 4569/99

    Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Dies zeige auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.10.1999 im Verfahren 4 K 4569/99, mit dem der Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs weitgehend zurückgewiesen worden sei.

    Dem Gericht liegen die Akten des Landratsamts Main-Tauber-Kreis und des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie die Gerichtsakte des Verfahrens 4 K 4569/99 vor; darauf und auf die gewechselten Schriftsätze wird wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Die Widerspruchbehörde stellt vielmehr das Verfahren formlos ein und informiert die Beteiligten (Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 1999, Rndr. 8 zu § 73 unter Verweis auf BVerwGE 81, 226 = NJW 89, 2486; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 9 f. zu § 73).
  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Gleiches gilt für die Kostenentscheidung : Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Gesetz keine solche vorsieht, ohne dass eine planwidrige Lücke vorliegt (BVerwGE 62, 201, 204; BVerwGE 62, 296, 299; siehe auch Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 33; Eyermann/Rennert, a.a.O., Rdnr. 9).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00
    Gleiches gilt für die Kostenentscheidung : Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Gesetz keine solche vorsieht, ohne dass eine planwidrige Lücke vorliegt (BVerwGE 62, 201, 204; BVerwGE 62, 296, 299; siehe auch Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 33; Eyermann/Rennert, a.a.O., Rdnr. 9).
  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Im Falle der Erledigung eines Widerspruchs auf andere Weise kommt auf der Grundlage des § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG nur eine Erstattung von Aufwendungen des Widerspruchsführers und/oder der Ausgangsbehörde nach billigem Ermessen in Betracht, während die Frage, ob die Widerspruchsbehörde Kosten des Widerspruchsverfahrens (durch Gebührenbescheid) geltend machen kann, sich nach den Bestimmungen des Landesgebührengesetzes beantwortet (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 09.03.2001 - 4 K 4050/00 -, VBlBW 2002, 81).
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